Der mit PHPP ermittelte Wert enthält die Emissionen aufgrund der folgenden Energieanwendungen:
- Heizung
- Warmwasserbereitung
- Hilfsstrombedarf der Wärmeversorgungs-, Solar und Lüftungssysteme
- Haushaltsstrom
Die Emissionen werden aus dem nach Energieträgern differenzierten Endenergiebedarf durch Multiplikation mit dem Emissionskoeffizienten des Energieträgers berechnet.
Bei Wahl der Nachweismethode PHPP werden die Emissionskoeffizienten aus PHPP angewandt. Diese weichen von den Faktoren der OIB Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 ab, die für den Nachweis in Anlehnung an OIB Richtlinie 6 verwendet werden.
Die Bepunktung erfolgt unabhängig vom Verhältnis A/V, die folgende Abbildung zeigt die Abhängigkeit der Bepunktung von den CO2-Emissionen.
Punktvergabe in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen PHPP
Die Mindestpunktzahl von 60 wird vergeben, wenn CO2-Emissionen von 38 kg/m2EBF a erreicht werden.
Die Maximalpunktzahl von 125 wird vergeben, wenn CO2-Emissionen von max. 24 kg/m2EBF a erreicht wird.
Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt.
Gebäude mit hohem solaren Deckungsgrad (solare Wärmebeiträge an Raumwärme und Warmwasser ≥ 50%) müssen für die Einstufung in die Kategorie klima:aktiv gold oder silber CO2-Emissionen von maximal 24 kWh/m2EBFa verpflichtend nachweisen.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass in den angegebenen Werten die Emissionen aufgrund des Haushaltsstrombedarfs enthalten sind.
Für die Berechnung der CO2-Emissionen auf dem Nachweisweg PHPP ist im Programm klima:aktiv die PHPP Standard-Annahme für die Personenbelegung (35 m2EBF pro Bewohner) zu verwenden, Abweichende Werte für die Personenbelegung dürfen für den Nachweis im Rahmen des Programms klima:aktiv nur dann eingesetzt werden, wenn die PHPP-Berechnungen im Rahmen des Kriteriums A 1.5 nach dem Zertifizierungsverfahren des Passivhaus Institut, Darmstadt für „qualitätsgeprüfte Passivhäuser“detailliert überprüft werden. Zur Berechnung des Haushaltsstrombedarfs sollte für den Nachweis die in PHPP hinterlegte Standard-Haushaltsgeräteausstattung eingegeben werden. Dadurch ergibt sich bei der Standard-Personenbelegung ein spezifischer Haushaltsstrombedarf (Endenergie) in der Größenordnung von etwa 23 kWh/m2EBF a. Da schon dieser Wert weit unter dem österreichischen Durchschnitts-Haushaltsstrombedarf von knapp 30 kWh/m2WFLa liegt, können spezifische Haushaltsstrombedarfe von unter 20 kWh/m2EBFa für den klima:aktiv-Nachweis nur eingesetzt werden, wenn die PHPP-Berechnungen im Rahmen des Kriteriums A 1.5 nach dem Zertifizierungsverfahren des Passivhaus Institut, Darmstadt für „qualitätsgeprüfte Passivhäuser“detailliert überprüft werden.
Alleine aus dem Haushaltsstrombedarf von 23 kWh/m2EBFa resultieren spezifische CO2-Emissionen von etwa 15,6 kg/m2EBF.a.