Das Kriterium wird mit bis zu 20 Punkten bewertet, wenn Einrichtungen aus mindestens 3 der aufgeführten 10 Gruppen im Umkreis von 500 m Luftlinie vorhanden sind.
- Haltestelle öffentlicher Verkehr (Bus, U-Bahn, Bahn etc.)
- Gastronomie (z.B. Restaurant, Kantine)
- Nahversorger (z.B. Supermärkte, Drogerien, Wochenmärkte, Lebensmittelfachgeschäfte)
- Freizeiteinrichtungen - Sport/Kultur/Sozial (z.B. Tennisplatz, Parks, Spielplätze)
- Kindergarten, Kinderbetreuung, Volksschule
- Hauptschule, Gymnasium, weiterbildende höhere Schulen (HAK, HTL, ..., Universitäten etc.)
- Medizinische Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Labore)
- Dienstleister (z.B. Frisöre, Post, Banken, Schneiderei, Schuhmacher etc)
- Öffentliche Verwaltung (Rathäuser, Ämter, Bürgerservicezentren etc.)
- Öffentliche Fuß- bzw. Radwegerschließung direkt zum Grundstück
Die Bewertungsgruppe „Haltestelle öffentlicher Verkehr“ wird mit 15 Punkten bewertet, wenn mindestens eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs innerhalb von 500 m Luftlinie zum Haupteingang des Gebäudes liegt.
Die weiteren Bewertungsgruppen (2. bis 10.) werden mit jeweils 5 Punkten bewertet, wenn Einrichtungen im Umkreis von 500 m Luftlinie vorhanden sind.
Pro Bewertungsgruppe wird eine Einrichtung anerkannt, als Summe aller Bewertungsgruppen werden maximal 20 Punkte vergeben.