Als Maßnahme berücksichtigt werden Netz gekoppelte Photovoltaikanlagen. Es werden keine Anlagen mit Freiaufstellung berücksichtigt, sondern nur Anlagen, die mit dem Gebäude oder Nebengebäuden wie Carports etc. in Verbindung stehen (Dachintegration, Fassadenintegration, Aufständerung auf Flachdächern).
Voraussetzung für die Bepunktung ist die Auslegung der Anlage mit einem geeigneten Berechnungs¬programm.
Die Bepunktung erfolgt in Abhängigkeit vom Jahresertrag der Anlage.
Mindestanforderung ist ein Jahresertrag von 7 kWhEnd PV-Strom pro m²EBF. Dies entspricht in etwa einer PV-Fläche von 0,07 m² pro m²EBF.
Wird diese Mindestanforderung erreicht, so werden 30 Punkte vergeben.
Die Maximalpunktzahl von 60 wird vergeben, wenn ein Jahresertrag von 14 kWhEnd PV-Strom pro m²EBF erzielt wird. Dies entspricht in etwa einer PV-Fläche von 0,14 m² pro m²EBF.
Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt.
Beispiel 1:
Mindestanforderung für ein EFH mit 150 m²EBF ist ein Jahresertrag von
150 m²EBF * 7 kWhEnd / m²EBFa = 1.050 kWh/a
Dies entspricht je nach Klima, Orientierung, Dachneigung und Anlagentyp einer Anlagengröße von ca. 1,15 bis 1,25 kWpeak.
Wird dieser Jahresertrag erreicht, so werden 30 Punkte vergeben.
Beispiel 2:
Ein EFH mit 150 m²EBF erhält die Höchstpunktzahl von 60, wenn es einen Jahresertrag von
150 m²EBF * 14 kWhEnd / m²EBFa = 2.100 kWh/a erzielt.
Dies entspricht je nach Klima, Orientierung, Dachneigung und Anlagentyp einer Anlagengröße von ca. 2,3 bis 2,5 kWpeak.