max. 50 Punkte für das Kriterium D.2.2. (inkl. Unterkriterien 1-5)
Bituminöse Zubereitungen können heiß- oder kaltverarbeitet werden. Bei der Heißverarbeitung wird Bitumen über die Grenztemperatur von 80 °C erhitzt, sodass Bitumendämpfe und -aerosole (Kategorie 2 der krebserzeugenden Arbeitsstoffe) auftreten („Heißbitumen“). Bei den kaltverarbeitbaren bituminösen Zubereitungen unterscheidet man zwischen Bitumenemulsionen und Bitumenlösungen. Im Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (GISBAU) werden kaltverarbeitbare Bitumenprodukte nach GISCODE BBP10 bis BBP70 systematisiert. Je höher die jeweilige Kennziffer des Giscodes ist, desto gefährlicher ist das Produkt und desto umfangreichere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. [Zwiener 2006]
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