B. 3a. CO2-Emissionen OIB CO2, SK


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen (2)
Ausschluss Gas und Öl20. 2. 2017

Im klimaaktiv Kriterienkatalog 2017 für Wohngebäude wird der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen unterstützt bzw. gefordert. Damit soll angesichts der internationalen wie nationalen klimapolitischen Ziele ein Zeichen zur Dekarbonisierung gesetzt werden und der Ausstieg aus Heizen mit fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien unterstützt werden. Im Vergleich zum alten Katalog werden daher die Kriterien PEBSK und CO2 SK verschärft und stärker gewichtet.

 

Im Neubau sind Gebäude mit Öl- oder Gasheizung nicht mehr zulässig. Wird in Gebäudesanierungen der Wärmeerzeuger ausgetauscht, so sind Öl- oder Gaskessel in der neuen Katalogversion ebenfalls nicht mehr zulässig. Sanierungen, in denen ein vorhandener Öl- oder Gaskessel nicht ausgetauscht wird (etwa, weil er erst 5 Jahre alt ist), können weiterhin deklariert werden, sofern sie die Mindestanforderungen in den Energiekriterien erreichen.

 

Ausnahmeregelung Gas: Mehrfamilienhaus und mehrgeschossiger Wohnbau
Eine klimaaktiv Deklaration für MFH (=> 3WE) ist derzeit noch möglich. Für die Bewertungsstufe klimaaktiv ist der Einsatzes von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (Alternativenprüfung) lt. Absatz 5.2 OIB Richtlinie 6 (2015) zu überprüfen und vorzulegen.


Anforderungen11. 10. 2016

Bewertet werden die spezifischen Kohlendioxidemissionen CO2, SK nach OIB Richtlinie 6, Ausgabe März 2015 [OIB 2015] (bezogen auf das Standortklima).

 

Ölheizungen sind in der Katalogversion 2016  im Neubau nicht mehr zulässig. Wird im Zuge einer Sanierung der Wärmeerzeuger ausgetauscht, so sind Ölheizungen in der Katalogversion 2016 ebenfalls nicht mehr zulässig.  Wird in der Sanierung der Wärmeerzeuger nicht ausgetauscht (etwa, weil der Kessel erst 5 Jahre alt ist), so kann das Gebäude klimaaktiv deklariert werden, wenn es die Mindestanforderungen erfüllt.


Mindestanforderungen Wohnen Neubau
Mindestanforderung an die Begrenzung der Kohlendioxidemissionen ist – unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes – ein Wert für CO2, SK von maximal 16 kg/m²BGFa.

Mindestanforderungen Wohnen Sanierung
Mindestanforderung an die Begrenzung der Kohlendioxidemissionen ist – unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes – ein Wert für CO2, SK von maximal 24 kg/m²BGFa.

 
Punkte

50 bis 200 Punkte

Die Bepunktung erfolgt unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes.

Punkte Wohnen Neubau
Die Mindestpunktzahl von 50 wird vergeben, wenn ein Wert für CO2, SK von 16 kg/m²BGFa erreicht wird.
Die Maximalpunktzahl von 200 wird vergeben, wenn das Gebäude einen Wert für CO2, SK von maximal 6 kg/m²BGFa erreicht.

Punkte Wohnen Sanierung
Die Mindestpunktzahl von 50 wird vergeben, wenn ein Wert für CO2, SK von 24 kg/m²BGFa erreicht wird.
Die Maximalpunktzahl von 200 wird vergeben, wenn das Gebäude einen Wert für CO2, SK von maximal 8 kg/m²BGFa erreicht.

Zwischenwerte der Bepunktung ergeben sich durch lineare Interpolation.

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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