Ausschluss Gas und Öl |
Im klimaaktiv Kriterienkatalog 2017 für Wohngebäude wird der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen unterstützt bzw. gefordert. Damit soll angesichts der internationalen wie nationalen klimapolitischen Ziele ein Zeichen zur Dekarbonisierung gesetzt werden und der Ausstieg aus Heizen mit fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien unterstützt werden. Im Vergleich zum alten Katalog werden daher die Kriterien PEBSK und CO2 SK verschärft und stärker gewichtet.
Im Neubau sind Gebäude mit Öl- oder Gasheizung nicht mehr zulässig. Wird in Gebäudesanierungen der Wärmeerzeuger ausgetauscht, so sind Öl- oder Gaskessel in der neuen Katalogversion ebenfalls nicht mehr zulässig. Sanierungen, in denen ein vorhandener Öl- oder Gaskessel nicht ausgetauscht wird (etwa, weil er erst 5 Jahre alt ist), können weiterhin deklariert werden, sofern sie die Mindestanforderungen in den Energiekriterien erreichen.
Ausnahmeregelung Gas: Mehrfamilienhaus und mehrgeschossiger Wohnbau
Eine klimaaktiv Deklaration für MFH (=> 3WE) ist derzeit noch möglich. Für die Bewertungsstufe klimaaktiv ist der Einsatzes von hocheffizienten alternativen Energiesystemen (Alternativenprüfung) lt. Absatz 5.2 OIB Richtlinie 6 (2015) zu überprüfen und vorzulegen.
Anforderungen |
Bewertet wird der nach PHPP 9.6 oder höher berechnete gesamte PrimärenergiebedarfPHPP für alle Energieanwendungen [PHPP], d.h. inkl. erneuerbarer und nicht erneuerbarer Anteile. Anzuwenden sind dabei die österreichischen Primärenergiekonversionsfaktoren der OIB RL 6 (2015). Im Unterschied zum PEnicht-erneuerbar sind die österreichischen Konversionsfaktoren für PEgesamt nicht implementiert und müssen im PHPP-Blatt „Daten“, Spalte „8-PE-Faktoren -Eigene Angaben“ separat implementiert werden.
Ölheizungen sind in der Katalogversion 2016 im Neubau nicht mehr zulässig. Wird im Zuge einer Sanierung der Wärmeerzeuger ausgetauscht, so sind Ölheizungen in der Katalogversion 2016 ebenfalls nicht mehr zulässig. Wird in der Sanierung der Wärmeerzeuger nicht ausgetauscht (etwa, weil der Kessel erst 5 Jahre alt ist), so kann das Gebäude klimaaktiv deklariert werden, wenn es die Mindestanforderungen erfüllt.
Mindestanforderung Wohnen Neubau
Die Mindestanforderung an den gesamten PrimärenergiebedarfPHPP wird unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes auf 150 kWh/m²EBFa festgelegt.
Mindestanforderung Wohnen Sanierung
Die Mindestanforderung an den gesamten PrimärenergiebedarfPHPP wird unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes auf 180 kWh/m²EBFa festgelegt.
Die Bepunktung erfolgt unabhängig von der Kompaktheit des Gebäudes.
Punkte Wohnen Neubau
Die Mindestpunktzahl von 25 wird vergeben, wenn ein gesamter PrimärenergiebedarfPHPP von 150 kWh/m²EBFa erreicht wird.
Die Maximalpunktzahl von 100 wird vergeben, wenn das Gebäude einen gesamten PrimärenergiebedarfPHPP von 90 kWh/m²EBFa erreicht.
Zwischenwerte der Bepunktung ergeben sich durch lineare Interpolation.
Punkte Wohnen Sanierung
Die Mindestpunktzahl von 25 wird vergeben, wenn ein gesamter PrimärenergiebedarfPHPP von maximal 180 kWh/m²EBFa erreicht wird.
Die Maximalpunktzahl von 100 wird vergeben, wenn das Gebäude einen PrimärenergiebedarfPHPP von maximal 125 kWh/m²EBFa erreicht.
Zwischenwerte der Bepunktung ergeben sich durch lineare Interpolation.
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