C. 1. 3. Vermeidung von PVC und anderen halogenorganischen Verbindungen


Anforderungen

Das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat sich bei den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens und im Rahmen des klimaaktiv Programms zur Vermeidung des Kunststoffes PVC bekannt. Der Kunststoff PVC wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert, da PVC aus problematischen Ausgangsstoffen hergestellt wird und problematische Zusatzstoffe enthält respektive enthalten kann. Auch andere halogenorganische Verbindungen sollten aufgrund vielfältiger ökologischer Nachteile im Zuge des Produktionszyklus sowie bei der Entsorgung und beim Recycling vermieden werden.

Für die folgenden Bereiche wird der Einsatz PVC- bzw. halogenfreier Materialien empfohlen bzw. bepunktet:

  1. PVC-freie Folien, Abdichtungen:
    Zu erfassen sind sämtliche Kunststofffolien, Abdichtungsbahnen, Trennschichten, Baufolien, Vliese etc. und Dichtstoffe

  2. PVC-freie Fußbodenbeläge und Wand- sowie Deckenbekleidungen (Musskriterium):

    Fußbodenbeläge:
    Zu erfassen sind neben dem Hauptmaterial sämtliche Teilkomponenten von Fußbodenbelägen (insbesondere auch Rückenmaterialien textiler Bodenbeläge, Beschichtungen oder Umhüllungen von z.B. Korkbodenbelägen, etc.) und die verwendeten Sockelleisten.

    Wand-/Deckenbekleidungen (definiert nach EN 235):
    Wand- und Deckenbekleidungen oder -beläge aus PVC sind zu vermeiden (darunter fallen z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen aus PVC-beschichteten Trägermaterialien, Kunststoff-Folien, Kunststoffschäumen, etc.).

  3. PVC-freie Wasser- und Abwasserrohre im Gebäude:
    Gibt es keine Alternativprodukte aus statischen oder sonstigen bautechnischen Erfordernissen, sind erdverlegte Rohre oder Durchführungen von dieser Regelung ausgenommen.

  4. Halogenfreie Elektroinstallationsmaterialien:
    Zu erfassen sind sämtliche Materialien wie Kabelummantelungen, Elektro(leer-)verrohrungen, -schläuche, Dosen, Gehäuse, Schaltermaterialien, etc.

  5. PVC-freie Fenster und Türen/Tore

  6. PVC-freie Sonnen- und/oder Sichtschutz am Objekt:
    Zu erfassen sind sämtliche außen- und innenliegende Sonnen-, Sicht- und Blendschutzeinrichtungen, u.a. Beschattungsstoffe für Markisen, Rollos, Jalousien; Kunststoff-Rollläden, u.v.m. (kleinteilige Elemente wie sie z.B. in Führungsschienen vorhanden sein können, sind von dieser Bestimmung ausgenommen)
 
Punkte

Max. 60 Punkte, tlw. Musskriterium (Fußbodenbeläge und Wand-/Deckenbekleidungen)

Für die Stufe Bronze müssen mindestens die Produktgruppen Fußbodenbeläge (inkl. Sockelleisten) sowie Wand- und Deckenbekleidungen PVC-frei sein.

Für die Stufen Silber und Gold wird der Einsatz PVC-freier bzw. halogenfreier Materialien für ausgewählte Anwendungsbereiche unter Einhalten der Anforderungen der Stufe Bronze wie folgt bepunktet:

  1. PVC-freie Folien, Abdichtungen/Dichtstoffe (5 Punkte)
  2. PVC-freie Fußbodenbeläge (inkl. Sockelleisten, Beschichtungen) sowie Wand- und
    Deckenbekleidungen (Musskriterium, 5 Punkte)
  3. PVC-freie Wasser- und Abwasserrohre im Gebäude (10 Punkte)
  4. Halogenfreie Elektroinstallationsmaterialien (20 Punkte)
  5. PVC-freie Fenster und Türen/Tore (10 Punkte)
  6. PVC-freier Sonnen- und/oder Sichtschutz am Objekt (10 Punkte)
 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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