Fußbodenbeläge:
Zu erfassen sind neben dem Hauptmaterial sämtliche Teilkomponenten von Fußbodenbelägen (insbesondere auch Rückenmaterialien textiler Bodenbeläge, Beschichtungen oder Umhüllungen von z.B. Korkbodenbelägen, etc.) und die verwendeten Sockelleisten.
UND
Wand-/Deckenbekleidungen (definiert nach EN 235):
Wand- und Deckenbekleidungen oder -beläge aus PVC sind zu vermeiden (darunter fallen z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen aus PVC-beschichteten Trägermaterialien, Kunststoff-Folien, Kunststoffschäumen, etc.).