C 2. 1a. Oekoindex des Gesamtgebäudes BG 3 (OI3BG3,BZF)


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Die Optimierung des Herstellungsaufwands für ein Gebäude und möglichst lange Nutzungsphasen sind ein wichtiger Bestandteil des ökologischen Bauens. Wesentlichen Einfluss darauf haben reduzierte Materialflüsse, Energieaufwände und Emissionen bei der Herstellung der eingesetzten Baustoffe, die Verwendung langlebiger Materialien, ein grundsätzlich optimierter Materialeinsatz bei der Herstellung eines Gebäudes, aber auch bei dessen Instandhaltung und Erneuerung sowie eine möglichst lange Gesamtlebensdauer eines Objekts.

Bewertet wird der Herstellungsaufwand der Baustoffe mit dem Oekoindex 3, der von einer Vielzahl an Umweltkategorien bzw. Stoffgrößen die folgenden drei erfasst:


Detail-Definitionen: siehe [OI3-Leitfaden 2016]

Der Wert des Oekoindex 3 ist umso niedriger, je weniger nicht erneuerbare Energie eingesetzt sowie je weniger Treibhausgase und andere Emissionen bei der Produktion der Baustoffe für Ersterrichtung und Sanierungszyklen abgegeben werden.

Zeitliche Bilanzierungsgrenze BG3

Der Oekoindex 3 (OI3BG3,BZF) mit der Bilanzgrenze 3 umfasst dabei die Herstellungsphase des Gebäudes (Lebenszyklusphasen A1-3 nach EN 15804) sowie die Nutzungsphasen B2-B5 (Instand-haltung, Reparatur, Ersatz, Umbau und Erneuerung) mit Ausnahme der Haustechnik. Transporte zur Baustelle und Einbau-Prozesse auf der Baustelle werden dabei nicht mitbilanziert. Der Gesamtbe-trachtungszeitraum eines Gebäudes wird für die klimaaktiv Bewertung mit 100 Jahren angesetzt (außer im Fall von Sonderregelungen für bestimmte Gebäudetypen).

Räumliche Bilanzierungsgrenze BG3

Die Bilanzierungsgrenze 3 (BG 3) umfasst den gesamten Baukörper inkl. aller Innenwände, aller Bauteilflächen konditionierter Bereiche und nicht-konditionierter Bereiche wie Keller, Tiefgarage, Pufferräume, unkonditionierte Stiegenhäuser/Laubengänge, etc.). Offene (angebaute) Stiegenhäuser, offene Laubengänge, Balkonplatten, Brüstungen, Attiken, etc. müssen nicht miterfasst werden. Ebenso ausgenommen aus der BG3 sind Haustechnikkomponenten, Außenanlagen oder unterge-ordnete Nebengebäude.

Bezugsfläche BZF

Der Oekoindex in der Bilanzgrenze 3 ist auf folgende funktionale Einheit des Gesamtgebäudes bezogen: konditionierte Bruttogrundfläche (gemäß ÖN B 1800 bzw. Sonderbestimmungen gem. ÖN B 8110-6) plus 50 % der unkonditionierten Bruttogrundfläche.

Anforderungen Neubau:

Gebäude werden um so besser bewertet, je niedriger ihr ökologischer Herstellungs- und Instandhaltungs- bzw. Erneuerungsaufwand während der Gesamtlebensdauer des Objekts gemessen mit dem Ökoindex OI3BG3,BZF für den Gesamtbaukörper ist (Bilanzgrenze 3).

Mindestanforderung: OI3BG3,BZF ≤ 800 (Musskriterium bei detailliertem Nachweis)
Anforderung für Bestbewertung: OI3BG3,BZF ≤ 300

Anforderungen Sanierung:

Der ökologische Optimierungsprozess lässt sich vereinfacht mit dem Ökoindex 3 für Sanierungen veranschaulichen. Der Wert des OI3-Index für ein Gebäude ist umso niedriger, je weniger nicht erneuerbare Energie eingesetzt sowie je weniger Treibhausgase und andere Emissionen bei der Produktion der Baustoffe und des Gebäudes zum Zeitpunkt der Sanierung sowie für zukünftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen abgegeben werden. Für die Bauteile des Gebäudebestands wird ein Abschreibemodell angewendet. Je länger der Errichtungsaufwand zurückliegt, desto geringer sind die angerechneten Umweltbelastungen.

Gemessen wird dieser ökologischer Aufwand mit dem OI3 SBG3,BZF (Bilanzgrenze 3).

Der Oekoindex in der Bilanzgrenze 3 ist auf folgende funktionale Einheit des Gesamtgebäudes bezogen: konditionierte Bruttogrundfläche (gemäß ÖN B 1800 und ÖN B 8110-6) plus 50 % der unkonditionierten Bruttogrundfläche.

Mindestanforderung: OI3 SBG3,BZF ≤ 800 (Musskriterium bei detailliertem Nachweis)
Anforderung für Bestbewertung: OI3 SBG3,BZF ≤ 300

Bestandsbauteile oder- bauteilschichten sind mit ihrem Bestandsalter zu erfassen.

Für Stufe Bronze (Deklaration nach Basiskriterien ohne Punkte) gilt das Musskriterium ohne Rechennachweis für Sanierungen als erfüllt, wenn der sanierte Gebäudeteil mehr als 50 % der konditionierten BGF umfasst und das Bestandsgebäude älter als 20 Jahre ist.

 
Punkte

Musskriterium (detaillierter Nachweis, alternativ zu C.2.1b ), 0 bis 75 Punkte



Neubau

Das Musskriterium ist erfüllt, wenn der Oekoindex - BG3 (OI3BG3,BZF) für den Gesamtbaukörper kleiner gleich 800 ist. Bei Erreichen dieses Grenzwertes werden Null klimaaktiv Punkte vergeben.

Unterschreitet der Oekoindex - BG 3 (OI3BG3,BZF) den Grenzwert von 300, wird die Maximalpunktezahl von 75 vergeben.

Zwischenwerte der Bepunktung ergeben sich durch lineare Interpolation.

Bei der Bewertung von mehreren Baukörpern einer Wohn- oder Reihenhausanlage ist die erreichte klimaaktiv Punktezahl pro Baukörper zu ermitteln.

 


Sanierung

Das Musskriterium ist erfüllt, wenn der Oekoindex - BG3 für Sanierungen (OI3 SBG3,BZF) für den Gesamtbaukörper kleiner gleich 800 ist. Bei Erreichen dieses Grenzwertes werden Null klimaaktiv Punkte vergeben.

Unterschreitet der Oekoindex - BG3 für Sanierungen (OI3 SBG3,BZF) den Grenzwert von 300, wird die Maximalpunktezahl von 75 vergeben.

Zwischenwerte der Bepunktung ergeben sich durch lineare Interpolation.

Bestandsbauteile oder- bauteilschichten sind mit ihrem Bestandsalter zu erfassen.

Für Stufe Bronze (Deklaration nach Basiskriterien ohne Punkte) gilt das Musskriterium ohne Rechennachweis als erfüllt, wenn der sanierte Gebäudeteil mehr als 50 % der konditionierten BGF umfasst und das Bestandsgebäude älter als 20 Jahre ist.

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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