D 3.1. 1. d. Emissionsarme Verlegewerkstoffe


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Verlegewerkstoffe müssen folgende Anforderungen erfüllen:

 

Parameter μg/m³
nach 3 Tagen
μg/m³
nach 28 Tagen
TVOC ≤ 1000 ≤ 100
TSVOC    ≤ 50
Summe TVOC + TSVOC + TVVOC    ≤ 150
Formaldehyd  ≤ 50  
Acetaldehyd  ≤ 50  

Jeder flüchtige K1/K2 Stoff

   ≤ 1

Summe von flüchtigen K1/K2 Stoffen

 ≤ 10  

 

Ausnahme: Sofern zwingende technische Gründe gegen den Einsatz eines Verlegewerk­stoffes gemäß oberer Anforderungen sprechen, ist dies zu begründen. In diesem Fall muss ein lösungsmittelarmer Verlegewerkstoff mit max. 0,5% Lösemittelgehalt (z.B. Giscode D1, RU1) verwendet werden.

 

Nachweis:

Prüfgutachten über Prüfkammerverfahren nach EN ISO 16000-6,-9,-11.

Ausführungsbestimmungen der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe (GEV).

Prüfzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Produkte, die mit einem der folgenden Prüfzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 

Für pulverförmigen Verlegewerkstoffen gilt das Kriterium als erfüllt.

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=1761.29264.29270.29271.29276&ST=12&rg=K&SW=8