D 3.1. 1. j. Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Behandlungen von mineralischen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) darf max 10 % Gewichtsprozent betragen. SVOC mit sensibilisierenden Eigenschaften (R-Sätze R42 oder R43; H-Sätze H317, H334, EUH208) sind ausgeschlossen.


Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.

 

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 

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klimaaktiv kriterien und produkte
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