Gebäude benötigen in ihrem Lebenszyklus bei ihrer Errichtung, Instandhaltung und Wartung und ihren Sanierungs- und Entwicklungszyklen beträchtliche Materialressourcen. Hinsichtlich der stofflichen und abfallwirtschaftlichen Aspekte gelten deshalb folgende Leitprinzipien:
1. Vermeiden – Reduce: Maßnahmen zur Verringerung von Abfallmengen. Beispielhafte Maßnahmen: schlanke Konstruktionen, optimierte Raumgrößen, Vorortverwendung von Aushub, Sand und dergleichen
2. Wiederverwenden – Reuse: möglichst gleichwertige Weiterverwendung von Materialien, Bauteilen oder eingesetzten Technologien
3. Produktorientierte Verwertung – Recycling: Aufbereitung von Materialien zur Wiederverwendung in Produkten oder Technologien in vergleichbaren oder geringwertigeren Produkten
4. Sonstige Verwertung: energetisch-thermische Verwertung, Verfüllung
5. Entsorgung / Deponierung, sofern die oben genannten Prinzipien nicht anwendbar sind.
Folgende Bauteilkategorien sind zu behandeln:
- Böden, Oberflächen, ggf. abgehängte Decken
- Innenwände, Innentüren
- Fassadensysteme, Wärmedämmung, Fenster und Außentüren, Dach
- Primärkonstruktion, tragende Decken und Wände
- Technische Gebäudeausstattung
Die (generalisierten) Beschreibungen für die genannten Standardelemente beinhalten die erwartbare Lebensdauer, den erwartbaren Aufwand (Zeit, Kosten) auf Basis gegenwärtig etablierter Verwertungsmöglichkeiten oder spezifisch für die verwendeten Produkte und Materialien verfügbarer Verwertungsstrategien (wie etwa Rücknahme durch die Produzenten), eine Benennung der stofflich-materiellen Aspekte (z.B. Volumina, Massen, Flächen), erwartbare Mengen an Wertstoffen sowie eine Abschätzung zu entsorgender Abfälle (ggf. nach Abfallschlüsselnummern).
Bei umfangreichen Vorhaben ist die Abwicklung und Dokumentation mittels Building Information Model (BIM) zu prüfen und zielorientiert auf das Bauvorhaben vorzubereiten.
Rückbaukonzept bei Neubauten
Bei Neubauten ist bereits in der Entwurfsplanung durch die Ersterstellung eines Rückbau- und Verwertungskonzept auf die oben genannten Aspekte einzugehen. Dabei sind für die wesentlichsten Standardbauteile und bei einer kalkulatorischen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes von 100 Jahren die Potenziale der fünf genannten Leitprinzipien Reduce, Reuse, Recycle, Verwertung, Entsorgung zu benennen.
Die quantitativen Aspekte dieser abfallwirtschaftlichen Beurteilung werden mit dem Entsorgungsindikator (EI10, siehe C.4.2) beurteilt, welcher für das zu erstellende Rückbaukonzept eine wesentliche Grundlage darstellt.
Rückbaukonzept bei Bestandsobjekten und Sanierungsvorhaben
Ergänzend zu den oben genannten Aspekten wird eine umfassende Schad- und Störstofferkundung durchgeführt, bei der verpflichtend vorab das Reuse-Potenzial zu erheben und dokumentieren ist. Das verwertungsorientierte Rückbaukonzept beinhaltet all jene Bauteile und Technologien, die im Zuge der geplanten Sanierung einer Veränderung unterzogen werden und all jene Bauteile und Technologien die in das Bestandsobjekt neu eingebaut werden. Vor Inangriffnahme von Abbrucharbeiten mit nachfolgenden Recycling-, Verwertungs- und/oder Entsorgungsmaßnahmen ist jedenfalls die gleichwertige oder ähnlich wertige Wiederverwendung der betroffenen Bauteile, Materialien und/oder Technologien zu prüfen und bei Vorlage wirtschaftlich sinnvoller Rahmenbedingungen einer Umsetzung zuzuführen. Die erwartbaren anfallenden Mengen sind für alle Verwertungs- und Entsorgungsstrategien gem. einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zu benennen. Die Dokumentation des erstellten Rückbaukonzepts einschließlich Reuse-Potenzialen und Schad- und Störstofferkundung erfolgt in Analogie zur Entwurfs- und Ausführungsplanung mit ergänzender Berichterstattung.