D. 2. 2. Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Behandlungen von mineralischen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) darf max. 10 % Gewichtsprozent betragen. SVOC mit sensibilisierenden Eigenschaften (R-Sätze R42 oder R43; H-Sätze H317, H334, EUH208) sind ausgeschlossen.

 
Punkte
 
50 Punkte
 
Kriterien welche für die Stufe 2 relevant sind:
 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

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klimaaktiv kriterien und produkte
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