D. 2. 2. Grenzwerte für Schwermetalle


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Anforderungen

Verbot von Schwermetallen:
Verbindungen, die Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (VI) oder Quecksilber enthalten, dürfen in Beschichtungen nicht enthalten sein. Eventuell auftretende Verunreinigungen dürfen jeweils höchstens 0,005 Gewichtsprozent (50 ppm), bei Arsen höchstens 0,001 Gewichtsprozent (10 ppm) und bei Cadmium sowie Quecksilber höchstens 0,0002 Gewichtsprozent (2 ppm) betragen.

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

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