10 Förderpunkte
Es werden bauliche Maßnahmen im Zuge des Punktesystems gefördert, da es wichtig ist, für alle Lebenslagen der Zukunft gerüstet zu sein.
Für die Zuerkennung der Förderpunkte sind verpflichtende Kriterien zu erfüllen, die schon von Beginn an in der Gebäudeplanung berücksichtigt werden müssen. Sie finden den Katalog der erforderlichen, förderbaren Maßnahmen auf Seite 1 des Infoblatts der NÖ Landesregierung.
Auf Seite 2 des Infoblatts sind weitere empfohlene Maßnahmen zusammengefasst.
Vorlage des baugenehmigten Einreichplans.
Geprüft wird die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Bei Nichteinhaltung bzw. bei augenscheinlichen Mängeln erfolgen entsprechende planerische Verbesserungshinweise.
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