Alternativ: 20 Förderpunkte
Die Wärmepumpe muss die gesamte Heizlast des Gebäudes abdecken können. Mit dem Einsatz elektrischer Energie wird Wärme aus Umweltenergie von einem tieferen auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Dadurch wird das Heizwasser (Fußboden-, Wandheizung, Radiatoren etc.) erwärmt.
Monovalente Wärmepumpenanlagen sollen nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlge oder einer Photovoltaikanlage kombiniert werden.
Alternativ ist auch ein Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung möglich, dabei wird die Abwärme aus der Stromerzeugung als Fernwärme genutzt.
Nachfolgende Anlagen können gefördert werden, sofern eine Typenprüfung und das Gütesiegel nach EHPA vorliegt, und ein gesicherter Wärmeentzug über die gesamte Heizperiode durch Flachkollektoren, Tiefbohrsonden, Energiebrunnen etc. gewährleistet ist.
jeweils samt angeschlossenem Wärmeverteilungssystem.
Wärmepumpenanlagen zur Warmwasseraufbereitung müssen einen COP ≥ 3,0 (Prufzeugnis einer akkreditierten Prufanstalt) und Wärmepumpenanlagen zur ausschließlichen Beheizung (monovalenter Heizbetrieb) und allenfalls zur Warmwasseraufbereitung einen COP von ≥ 3,5 und das Gütesiegel nach EHPA aufweisen.
Dokumentation im Energieausweis nach der OIB-Richtlinie 6: Dem Energieausweis ist der Anhang mit der vollständigen Dokumentation der Haustechnikeingaben beizufügen.
Wahlweise Vorlage der bei der Baubehörde eingereichten haustechnischen Anlagenbeschreibung.
Geprüft wird die Einhaltung der Förderkriterien und die Stimmigkeit des haustechnischen Systems. Bei Nichteinhaltung bzw. bei augenscheinlichen Mängeln des Systems erfolgen entsprechende haustechnische Verbesserungshinweise.
Link zu den EHPA geprüften Geräten: EHPA Gütesiegelliste
Tipp: Beachten Sie auch das Angebot der Energieberatung NÖ
|