3. Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung


Punkte

10 Förderpunkte

 
Ziel und Nutzen

Moderne Gebäude werden zunehmend luftdicht ausgeführt, um die Wärme im Haus zu halten. Dabei wird es notwendig, den hygienisch erforderlichen Luftwechsel zu gewährleisten und Bauschäden in Folge von Kondensat zu vermeiden. Dies geschieht durch den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung. Diese Anlage saugt verbrauchte, warme Luft aus den Wohnräumen ab und führt gleichzeitig frische Luft zu, die im Winter vorgewärmt wird: Die abgesaugte Luft wird über einen Wärmetauscher geführt, um damit Wärme zu entziehen, die der Frischluft wieder zugeführt werden kann. Dieser Austausch wird als Wärmerückgewinnung bezeichnet.

 

Mit diesen Anlagen kann die Gesundheit, die Behaglichkeit, die Raumlufthygiene und das Wohlbefinden im Wohnhaus deutlich gesteigert werden.

Darüber hinaus beeinflussen diese Anlagen in positiver Weise die Energiekennzahl, sofern die Gebäudehülle luftdicht ausgeführt wird.

 

 
Auslegung

 

Förderbar sind Anlagen mit statischen Wärmetauschern, die einen Wirkungsgrad von mindestens 75 % aufweisen, die Ventilatoren müssen so beschaffen sein, dass ein Betrieb mit niedrigstem Stromverbrauch ermöglicht wird.

 

Wärmerückgewinnung mittels statischem Wärmetauscher bedeutet, dass die Abluftwärme durch Wärmeübertrag sich kreuzender Luftströme an die Zuluft übertragen wird, und nicht unter Einsatz von außen zugeführter (elektrischer) Energie mittels einer Wärmepumpe. Anlagen mit Lüftungsgeräten mit Abluftwärmepumpe ohne statischem Wärmetauscher sind mit der entsprechenden Punktezahl förderbar, jedoch finden solche Anlagen aufgrund der Abwesenheit des Wärmetauschers keinen Eingang bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs im Energieausweis.

 

Förderbar sind auch dezentrale Lüftungsgeräte, soferne sie den gesamten Wohnbereich belüften, wobei die Luftmenegenauslegung gemäß ÖNORM H6038 (2006) bei einem max. Schalldruckpegel von 25 dB(A) zu ermitteln ist.

 
Nachweis für den Bauherren

Der zu erwartende Wärmegewinn aus der Abluft ist im Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 nachzuweisen. Dem Energieausweis ist der Anhang mit der vollständigen Dokumentation der Haustechnikeingaben beizufügen.

Empfohlen wird die Vorlage der bei der Baubehörde eingereichten haustechnischen Anlagenbeschreibung.

 

 
Infos zu Prüfung und Beratung

Geprüft wird die Einhaltung der Förderkriterien und die Stimmigkeit des haustechnischen Systems. Bei Nichteinhaltung bzw. bei augenscheinlichen Mängeln des Systems erfolgen entsprechende haustechnische Verbesserungshinweise.

 

Weitere Informationen über Energieeffizienz- und Behaglichkeitskriterien von Wohnraumlüftungsanlagen finden Sie in:

 

16 Bestellkriterien (PDF, 287 KB)

 

 

Tipp: Beachten Sie auch folgende Angebote

 

http://www.energieberatung-noe.at

 

http://www.komfortlüftung.at

 

 

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