4.a. Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung


Punkte

Bis zu 15 Förderpunkte

 
Auslegung

Wenn eine thermische Solaranlage installiert wird, kann eine Förderung nach dem 100-Punkte-System zuerkannt werden.

 
Nachweis für den Bauherren

Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung (10 Pkt.)

Bei der Errichtung eines Eigenheimes oder dem Ersterwerb eines Reihenhauses muss die Solaranlage mindestens 4 m2 (Aperaturfläche) groß sein.

Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau muss die Solaranlage pro Wohneinheit mindestens 2 m2 (Aperaturfläche) groß sein. Pro Wohneinheit werden 5 Punkte gefördert.

 

 

Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung (15 Pkt.)

Bei der Errichtung eines Eigenheimes oder dem Ersterwerb eines Reihenhauses muss die Solaranlage für Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung mindestens 12m2 (Aperaturfläche) groß sein.

Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau muss bei zentralen Anlagen die Solaranlage pro Wohneinheit mindestens 3 m2 (Aperaturfläche) groß sein. Pro Wohneinheit werden 8 Punkte gefördert.

 

 
Infos zu Prüfung und Beratung

Geprüft wird die Einhaltung der Förderkriterien, bei Nichteinhaltung bzw. bei augenscheinlichen Mängeln des Systems erfolgen entsprechende haustechnische Verbesserungshinweise.

 

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