Es ist eine zentrale Idee des Passivhauskonzeptes, mit Hilfe eines ausgezeichneten Wärmeschutzes, ebensolchen Fenstern, einer luftdichten Gebäudehülle in Verbindung mit einer Komfortlüftungsanlage mit effizienter Wärmerückgewinnung den Wärmebedarf und die Heizlast so weit zu senken, dass behagliche Innenraumbedingungen zu jeder Zeit über die bloße Nachheizung der hygienisch erforderlichen Zuluft sichergestellt werden können.
An alle Gebäude, die tatsächlich die Zuluftheizung als hauptsächliches Wärmeabgabesystem einsetzen, sind strenge Anforderungen an die Obergrenze der Raumheizlast zu stellen.
Auch bei Gebäuden mit einem wassergeführten Heizsystem (Flächenheizung, Heizkörper) ist eine gut abgestimmte und ausreichend leistungsfähige Anlage zur Beheizung und Warmwasserbereitung sicher zu stellen.
Die Gebäudeheizlast und die Raumheizlasten ist mit einem normativen Nachweisverfahren zu ermitteln (VORNORM ÖNORM H 7500, mit Verweis auf ÖNORM EN 12831). Alternativ kann das Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) verwendet werden.
Fördervoraussetzung:
Besonderer Hinweis:
Bei zuluftgeführter Wärmeverteilung muss das Gebäude über die Zuluft beheizbar sein, wobei der Nachweis mittels PHPP, Blatt Heizwärmelast geführt wird. Als Rahmenbedingung gelten eine maximale Zulufttemperatur von 52°C und ein hygienisch notwendiger Luftwechsel von maximal 0,4 h-1.
Vorlage der Heizlast- oder Simulationsberechnung laut ÖNORM EN 12831. Alternativ kann das PHPP verwendet werden (Berechnungsblatt „Heizwärmelast“).
- Anlagenbeschreibung mit Geräteauswahl
- Dimensionierung des Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystems
- Installationspläne zur Lüftungs- und Heizungsanlage
Geprüft wird die Einhaltung der maximalen Raum- oder Gebäudeheizlasten und die Stimmigkeit des haustechnischen Systems. Bei Nichteinhaltung bzw. bei augenscheinlichen Mängeln des Systems erfolgt eine haustechnische Konzeptberatung.
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