Gebäude mit Passivhausqualität müssen mit Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sein und verfügen über eine balancierte Zu- und Abluftmenge. Durch die Wärmerückgewinnung reduzieren sich die Lüftungswärmeverluste und somit der Heizwärmebedarf. Es empfiehlt sich die Luftmengen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und über eine bedarfsabhängige Steuerung zu regeln.
Der Nachweis einer effizienten Wärmerückgewinnung erfolgt alternativ durch eines der folgenden Verfahren:
Die luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme ist ebenfalls durch eines der o.g. Prüfzeugnisse nachzuweisen, wobei die maximale Leistungsaufnahme den Wert von 0,45 Wh/m3 nicht überschreiten darf.
Liegt keine Berechnung des Wärmebereitstellungsgrades vor, ist im Energieausweis der Defaultwert aus Tab. 6 der ÖNORM B8110-6 zu verwenden. Bis zur Schlussfeststellung bei Benützungsbewilligung sind die o.g. Prüfzeugnisse nachzubringen.
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