A. Allgemeine Voraussetzungen


Das Bauvorhaben muss in eine Förderungsklasse (ÖKO 1 bis ÖKO 4) einordenbar sein, und bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Wärmeversorgung, Warmwasserbereitung und Heizwärmebedarf erfüllen. Für die Einordnung in die einzelnen Förderungsklassen, die in der Höhe der Förderung differieren, sind energetische und ökologische Maßnahmen ausschlaggebend.

 

Die Einstufung erfolgt nach der jeweiligen Summe an Punkten, die sich auf Grund der im Bauvorhaben durchgeführten Maßnahmen ergibt. Die jeweiligen Punkte einer Maßnahme ergeben sich aus unten angeführter Bewertungstabelle b).

 

Durch die so errechneten Punkte in Zusammenhang mit den in Tabelle a) angeführten Voraussetzungen hinsichtlich der Wärmeversorgung, der Warmwasserbereitung und des Heizwärmebedarfs wird das Bauvorhaben in die entsprechende Ökoklasse eingeordnet.

 

Tabelle a) (Förderungsklassen)

 

 

Öko 1

Öko 2

Öko 3

Öko 4

Notwendige

Punkteanzahl

30

50

60

80

Wärme-

versorgung *

Wärmeversor-

gung durch Gas-

oder

Ölbrennwert-

kessel zulässig

Wärmeversor-

gung durch

Fernwärme,

erneuerbare

Energie oder

Wärmepumpe

Wärmeversor-

gung durch

erneuerbare

Energie oder

Wärmepumpe

Wärmeversor-

gung durch

erneuerbare

Energie oder

Wärmepumpe

Warmwasser-

bereitung

Strom,

erneuerbare

Energie, Fern-

wärme, Solar,

Wärmepumpe

Strom,

erneuerbare

Energie, Fern-

wärme, Solar,

Wärmepumpe

Solar oder

Wärmepumpe

Solar oder

Wärmepumpe

Heizwärme-bedarf

A/V >= 0,8 = 65

A/V <= 0,2 = 35

dazwischen

linear

A/V >= 0,8 = 65

A/V <= 0,2 = 35

dazwischen

linear

A/V >= 0,8 = 65

A/V <= 0,2 = 35

dazwischen

linear

A/V >= 0,8 = 65

A/V <= 0,2 = 35

dazwischen

linear

 

* In begründeten Fällen darf bei der Errichtung von Wohnungen von der Erfüllung der Bedingungen der Wärmeversorgung Abstand genommen werden, wenn  die Wärmeversorgung über bestehende Anlagen erfolgt.

 

Bei Erreichen der Förderungsklasse Öko 3 oder Öko 4 kann von der Bedingung der Warmwasserbereitung über Solar oder Wärmepumpe abgesehen werden, wenn die Warmwasserbereitung mittels biogener Fernwärme erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass die Energie für die Warmwasserbereitung in Sommermonaten ausschließlich aus Abwärme stammt gilt die gleiche Regelung wie bei der Warmwasserbereitung mit biogener Fernwärme (ÖKO 3 und ÖKO 4 möglich).

 

Tabelle b) (Bewertungstabelle)

 

 

Maßnahme

Punkte

1

Beratung

6

1.1

Energieberatung inkl. Energieausweis

4

1.2

Befugter Haustechnikplaner

2

2

Qualitätssicherung

7

2.1

Luftdichte Gebäudehülle

1

2.2

Wärmebildaufnahme

1

2.3

Vermeidung sommerlicher Überwärmung

1

2.4

Barrierefreies Bauen

4

3

Thermische  Qualität (bei 3400 HGT)

54

3.1

HWB A/V >= 0,8

dazwischen

A/V <= 0,2

 

3.1.1

63

Linear

32

15

3.1.2

59

Linear

30

20

3.1.3

55

Linear

28

25

3.1.4

51

Linear

26

30

3.1.5

48

Linear

24

35

3.1.6

45

Linear

22

40

3.1.7

25

Linear

15

50

3.2

Passive Sonnenenergienutzung > 25% des Wärmebedarfes,

Nachweis dass keine Überwärmung im Sommer erfolgt.

3

3.3

Vermeidung von Wärmebrücken

1

4

Heizsystem

15

4.1

Niedertemperaturheizung

2

4.2.1

Fernwärmeanschluss – fossile Brennstoffe mit KWK

3

4.2.2

Fernwärmeanschluss – erneuerbarer Energieträger

5

4.2.3

Scheitholzheizung mit Pufferspeicher

3

4.2.4

Zentrale Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe mit Ausnahme 4.2.3

5

4.2.5

Wärmepumpenheizung

3

4.3

Solarunterstützte Heizung

3

4.4.1

Frischluftanlage optimiert (Schall etc.)

3

4.4.2

Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung optimiert (Schall, Luftfilter etc.)

5

5

Warmwasserbereitung im Sommer

2

5.1

Solaranlage mind. 4 m²

2

5.2

Wärmepumpe Leistungsziffer 4

1

6

Raumplanung

8

6.1

Gruppenwohnbau

8

7

Ökologische Maßnahmen

15

7.1

Ökologische Beurteilung der Materialien

 

7.1.1

OI3 < 180

5

7.1.2

OI3 < 130

8

7.1.3

OI3 < 40

15

8

Maximal erreichbare Punkteanzahl

107

 

Einen Leitfaden über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes erhalten sie in der Wohnbaufibel 2006.

 



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