Abhängig vom A/V Verhältnis:
bei A/V ≥ 0,8 ≤ 0,2 Punkte
≥ 65 ≥ 35 kWh/(m²a) nicht zulässig
≤ 65 ≤ 35 0
≤ 63 ≤ 32 15
≤ 59 ≤ 30 20
≤ 55 ≤ 28 25
≤ 51 ≤ 26 30
≤ 48 ≤ 24 35
≤ 45 ≤ 22 40
≤ 25 ≤ 15 50
Für A/V Werte zwischen 0,8 und 0,2 sind die entsprechenden HWB Werte linear zu interpolieren.
Schon Gebäude, die die Mindestanforderungen der Wohnbauförderung gerade einhalten, sparen gegenüber Gebäuden nach den Mindestanforderungen der OIB-Richtlinie 6 etwa 10 bis 20 % Energie ein.
Gegenüber den Mindestanforderungen der Wohnbauförderung kann der spezifische Heizwärmebedarf für Gebäude mit A/V Verhältnis von 0,8 (Einfamilienhaus) schon heute nochmals um den Faktor 4,5
gesenkt werden (bei einem HWB von 10 kWh/(m2BGFh.a).
Bei Gebäuden mit einem A/V Verhältnis von 0,2 (sehr großer Geschoß-Wohnbau) ist eine Reduktion um den Faktor 2,5 möglich.
Der Kundennutzen liegt in gesteigerter Behaglichkeit und in der Wirtschaftlichkeit dieser Häuser: Zahlreiche Beispiele demonstrieren, dass die dargestellten Einsparungen gerade in großvolumigen Gebäuden schon heute wirtschaftlich erreicht werden können. Die Mehrkosten gegenüber „üblichen“ Neubauten sind geringer, als oft angenommen und können durch die Energiekosteneinsparungen ausgeglichen werden.
So liegen beispielsweise die Mehrkosten von Gebäuden im Passivhausniveau für Reihenhäuser und Geschosswohnbauten bei etwa 5 bis 10%.
Die Mehrkosten der Passivhäuser, die im EU-Projekt CEPHEUS errichtet wurden, betrugen zwischen 15 und 337, im Mittel bei 91 EUR/m2 Energiebezugsfläche. Dies entspricht 8% der Bauwerkskosten [CEPHEUS].
Quellennachweis:
[OIB]
Österreichisches Institut für Bautechnik
OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Ausgabe 01.07.2005
[CEPHEUS]
J. Schnieders, W. Feist et al.:
CEPHEUS – Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung
Endbericht
Passivhaus Institut, Darmstadt, 2001
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