B. 2. 4. Barrierefreies Bauen


Punkte

4 Punkte

 
Ziele und Nutzen
Barrierefreiheit ermöglicht bzw. erleichtert die Nutzung von Wohnungen auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung und kann zu einer Vermeidung von Haushaltsunfällen beitragen.


Sind die Grundvoraussetzungen des barrierefreien Bauens in der Planung berücksichtigt, so kann ein Gebäude im Bedarfsfall mit geringem Aufwand adaptiert werden. Dadurch können Umweltbelastungen durch Errichtung, Transport und Entsorgung, also die Bewegung großer Massen verringert und eine lange Nutzungsdauer der Gebäude sichergestellt werden.


Im Rahmen der Wohnbauförderung wird unter Barrierefreiheit nicht nur die rollstuhlgerechte Ausführung von Wohnungen verstanden, im Vordergrund steht vielmehr die altersgerechte Ausführung und eine gute Nutzbarkeit durch Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung. So ist etwa der für Nasszellen geforderte Wendekreis von 1,50 m nicht nur für Rollstuhlfahrer erforderlich, sondern für alle Menschen, die auf fremde Hilfe im Bad angewiesen sind.
Die Vorteile des barrierefreien Bauens kommen daher einer weit größeren Zielgruppe zugute. Die Barrierefreiheit ist für jeden Wohnungsnutzer von Vorteil.

 
Erläuterungen
 
Nachweise
 

baubook kärntenSeite drucken
Seite weiterempfehlen
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=2010.2167.2177.2173&ST=33&rg=K&SW=15