Als Gruppenwohnbau gelten mindestens drei Eigenheime in gekuppelter oder geschlossener Bauweise, die als Gesamtprojekt gemeinsam geplant und errichtet werden und deren Grundstücksbedarf einschließlich der verbauten Fläche 500 m² je Gebäude nicht übersteigt.
Beim Gruppenwohnbau müssen zumindest drei Eigenheime in einem Zug errichtet werden. Werden die Häuser nicht in geschlossener Bauweise errichtet, müssen zumindest jeweils zwei aneinander gebaut oder durch Nebengebäude (z.B. Garagen) verbunden sein (gekuppelte Bauweise). Die Grundstücke der zu errichtenden Eigenheime müssen aneinander grenzen und dürfen allenfalls nur durch notwendige Zufahrtswege getrennt sein.