1. 1. 10. Ausschluss gefährlicher Stoffe in textilen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Folgende Stoffe dürfen in textilen Bodenbelägen nicht enthalten sein:

 
Nachweis für Hersteller
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z.B. Blauer Engel RAL-UZ 128, GUT-Gütesiegel, Österr. UZ 56, natureplus-Qualitätszeichen RL 1400)
  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • ggf. chem. Analysen für Phathalate (Im Falle eines Nachweises ist der Gehalt an Phthalaten durch Extraktion einer Materialprobe und Analyse mit GC/MS zu bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Zielsubstanzen erfolgt mit internem Standard und Vergleichsgemisch
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• QNG 3.1.3
 

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