Es dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (bzw. der Richtlinie 67/548/EWG) mit den im Folgenden genannten H-Sätzen (bzw. R-Sätzen) eingestuft sind:
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