Azofarbstoffe, die unter reduktiven Bedingungen krebserregende Amine freisetzen, dürfen bei der Herstellung der Produkte nicht eingesetzt werden.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
• QNG 3.1.3