2. 1b. Ausschluss von Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren in PVC-Produkten


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Produkte aus PVC dürfen keine Zinn-, Cadmium- oder Bleistabilisatoren enthalten.

Anmerkungen:

Für Cadmium gelten gesetzliche Beschränkung gemäß REACH, Anlage XVII, Nr. 23, für Kunststoffe (< 0,01% für neu hergestellte Kunststoffe bzw. von ≤ 0,1% für bestimmte Bauprodukte mit Recyklatanteilen), die in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Die Anforderung bezüglich Blei- und Zinnstabilisatoren bezieht sich zurzeit auf neu hergestellte Kunststoffe / Kunststoffanteile und müssen für diese bestätigt werden. Sofern Hersteller der genannten Bauprodukte darüber hinaus die Abwesenheit von Blei- und Zinnstabilisatoren nicht bestätigen können, da sie Rezyklatkunststoffe einsetzen, müssen sie stattdessen den Anteil von Rezyklatkunststoff am Bauprodukt angeben.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• QNG 3.1.3
 

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