Der Gehalt an flüchtigen organischen Stoffen (=VOC, Volatile Organic Compounds) der Wandfarbe (dies gilt z.B. auch für Farbmischsysteme) in der gebrauchsfertigen Form darf den Höchstwert von 700 ppm nicht überschreiten.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017