6. 1. 5. Beschränkung der bioziden Ausrüstung von textilen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung
Eine aktive biozide, biostatische oder fungizide Ausrüstung des textilen Bodenbelages i st nicht zulässig. Bei Wollfasern dürfen zum Schutz vor Motten- und Teppichkäferbefall Permethrine eingesetzt werden. Um eine sichere Ausrüstung der Wolle zu gewährleisten und um der Entstehung von Resistenzen vorzubeugen, muss die applizierte Mindestmenge 75 mg/kg Wolle betragen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 210 mg/kg Wolle. Sprühapplikationen sind nicht zulässig.

Bei nicht gegen Wollschädlinge ausgerüstetem Wollmaterial muss der Permethringehalt unter 3 mg/kg tierischer Faser liegen. Die Konzentration der übrigen nachgewiesenen Pyrethroide darf 1 mg/kg tierische Faser nicht überschreiten.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
• QNG 3.1.3
 

baubookSeite drucken
Seite weiterempfehlen
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.28915.28921.28945.27509&ST=6&rg=K&SW=5