Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder die zugelassenen Flammschutzmittel.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017