9. 1. Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft für werkseitige Oberflächenbeschichtungen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Für werkseitig aufgebrachte Beschichtungen sind Nachweise zur Einhaltung der 31. BIMSchV bzw. TA-Luft oder anderer Abgasregelungen entsprechend der europäischen VOC-Richtlinie in schriftlicher Form vorzulegen.


Falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, gelten alle Anforderungen für die entsprechenden Vor-Ort-Beschichtungen. Anforderungen siehe

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
 

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