2. 2. 13. Verbot von Bisphenolen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Bisphenol-S und Bisphenol-F dürfen in den Produkten nicht enthalten sein. Verunreinigungen bis zu 0,1 Gewichtsprozent werden toleriert.

 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Herstellerbestätigung inkl. Schreiben gemäß Infoblatt Herstellerbestätigung.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
 

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