2. 4. 6. Grenzwert für flüchtige halogenorganische Verbindungen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Flüchtige halogenorganische Verbindungen (VOC) dürfen zu maximal 0,1 Gewichtsprozent eingesetzt werden.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
 

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