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Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in Folien, Trennschichten, Vliesen, Abdichtungsbahnen und anderen Abdichtmaterialien (z.B. Dichtbänder) nicht zulässig.
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
klimaaktiv
Wohnbauförderung Vorarlberg
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