| Beschreibung | Produkte | Relevante Produktgruppen | |||
Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in außen- und innenliegenden Sonnen-, Sicht- und Blendschutzeinrichtungen nicht zulässig. Dazu zählen u.a. Beschattungsstoffe für Markisen, Rollos, Jalousien und Kunststoff-Rollläden.
Kleinteilige Elemente wie sie z.B. in Führungsschienen vorhanden sein können, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
klimaaktiv
|