2. 4. 10. Vermeidung von PVC in Sonnen- und/oder Sichtschutz am Objekt


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in außen- und innenliegenden Sonnen-, Sicht- und Blendschutzeinrichtungen nicht zulässig. Dazu zählen u.a. Beschattungsstoffe für Markisen, Rollos, Jalousien und Kunststoff-Rollläden.

 

Kleinteilige Elemente wie sie z.B. in Führungsschienen vorhanden sein können, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

 
Nachweis für Hersteller

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
• Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
• Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
 

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