2. 5. 4. VOC- und SVOC-Grenzwerte für Innenbeschichtungen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Die Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt von Beschichtungen für die Innenanwendung darf maximal 8 Gewichtsprozent betragen. Für farblose Lacke (Klarlacke) beträgt die maximale Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt 5 Gewichtsprozent. (Diese strengere Anforderung gilt nicht für farblose Brandschutzbeschichtungen). Der SVOC-Gehalt darf nicht mehr als 3 Gewichtsprozent betragen.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

 

Produkte, die mit dem folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:

 
Ziel und Nutzen
 
Dokumentation Kriterienänderung

Änderung und Präzisierung der Begrifflichkeit von "Gesamt VOC Gehalt" auf "Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt". Definition "farblose Lacke" als Klarlacke. 

Betrifft "Anforderungen"

 

 

Änderung der Begriffe "Beschichtungen", „Beschichtungen für die Außenanwendung“, „Intumeszierende (schwellende; aufschäumende) Brandschutzbeschichtungen“ und „Elastische Dichtmassen“ (bisher) auf "Lacke und Lasuren" (neu).
Betrifft "Ziele und Nutzen" 

 

Datum der Kriterienänderung: 22.09.2026
Kriterienänderung gültig ab: 22.09.2026
Art der Kriterienänderung: Geringfügig - redaktionell

 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2026
• Kriterienkatalog 2020
klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
 

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