| Beschreibung | Produkte | Relevante Produktgruppen | |||
Für Türen in Innenräumen muss nachgewiesen werden, dass folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten eingehalten werden:
| Parameter | Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen |
| kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe) |
1 µg/m³ (nicht bestimmbar) |
| Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC - ohne Essigsäure) |
300 µg/m³ |
| Essigsäure | 600 µg/m³ |
| Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16 - C22 (TSVOC) |
100 µg/m³ |
| Acetaldehyd | 120 µg/m³ |
Grenzwerte für Emissionen an Formeldehyd sind in dem Kriterium 5.1.2 Grenzwerte für Formaldehydemissionen für Holzwerkstoffe geregelt.
Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN ISO 16000-6,-9,-11 sowie ÖNORM EN 16516. Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach dem AgBB-Schema 2018. Für ältere Messungen werden Prüfungen gemäß AgBB-Schema 2015 anerkannt. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
ÖkoBauKriterien
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