5. 1. 8. Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen aus Türen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Für Türen in Innenräumen muss nachgewiesen werden, dass folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten eingehalten werden:

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration
nach 28 Tagen
Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16 (TVOC – ohne Essigsäure und Acetaldehyd) 0,3 mg/m³
Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16-C22 (TSVOC) 0,1 mg/m³
Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe1) – außer Formaldehyd2) und Acetaldehyd)

0,001 mg/m³ je Einzelwert

(nicht bestimmbar)

Acetaldehyd 120 µg/m³
Essigsäure 600 µg/m³

 

1) Kanzerogene Stoffe: krebserzeugende Stoffe der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008, Anh.VI, Tab.3.1)
2) Grenzwerte für Emissionen an Formaldehyd sind im Kriterium 5.1.2 Grenzwerte für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen geregelt.

 
Nachweis für Hersteller

Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN 16516 in Verbindung mit ÖNORM EN ISO 16000-6,-9,-11 (bzw. andere nationale Ausgaben der genannten Normen). Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach dem AgBB-Schema in der jeweils gültigen Fassung.

 

Prüfberichte, die älter als 5 Jahre sind, können unter folgenden Bedingungen bis zu einem Alter von maximal 7 Jahren anerkannt werden:

Mit einer Herstellererklärung muss bestätigt werden, dass Einsatzstoffe und Produktionsverfahren des eingereichten Produkts dem Prüfkörper bei der Emissionsmessung entsprechen.

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

1) Wenn das Ausstellungsdatum der Verleihurkunde älter als 5 Jahre ist, ist zusätzlich nachzuweisen, dass eine aktuelle Beurteilung der VOC-Emissionen in die Raumluft vorliegt

 

Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD).

 
Ziel und Nutzen
 
Quelle
 
Dokumentation Kriterienänderung

 Betrifft "Anforderung":

Betrifft "Nachweis für Hersteller":

Betrifft "Ziel und Nutzen":

Betrifft "Quellen":

 

Datum der Kriterienänderung: 22.09.2026
Kriterienänderung gültig ab: 22.09.2026
Art der Kriterienänderung: Strukturell

 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2026
• Kriterienkatalog 2020
 

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