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Textile und elastische Bodenbeläge müssen geruchsarm sein.
Geruchsnote < 4, Prüfgutachten gem.
Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend lange Lagerung zwischen Produktion und Einbau vor Ort) ist zu gewährleisten, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfung stattgefunden hat, auch in der Praxis gewährleistet sind.
Textile Bodenbeläge, die mit einem der folgenden Zeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
Elastische Bodenbeläge, die mit dem folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
ÖkoBauKriterien
klimaaktiv
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