Beschränkung von klimaschädlichen Substanzen NEU


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Halogenierte organische Verbindungen dürfen nicht als Treibmittel oder Hilfstreibmittel eingesetzt werden.

Produkte aus recyclierten potenziell (H)FKW- oder (H)FCKW-haltigen Materialien (z.B. PUR) sind nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass sämtliche im Zuge der Aufbereitung aus den Rohstoffen entweichende (H)FKW bzw. (H)FCKW durch geeignete Technologien im Zuge des Produktionsprozesses zur Gänze zerstört wurden.

 
Nachweis für Hersteller

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers, ggfs. der Rohstofflieferanten

 

Betroffen sind jedenfalls folgende Produktgruppen:

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen:

 

Angaben sind beim Attribut "Frei von halogenierten Treibmitteln" anzugeben.

Sie finden das Attriubt im Abschnitt "Rohstoffe und Einsatzstoffe / Inhaltsstoffe".

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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