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Die Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt von Kleb- und dichtmassen darf maximal 5 Gewichtsprozent betragen. Der SVOC-Gehalt darf nicht mehr als 1 Gewichtsprozent betragen.
Reaktiv während des Aushärtens entstehende flüchtige Stoffe sind mit dem stöchiometrisch maximalen Ausmaß mit einzurechnen.
Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
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