Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Kleb- und Dichtmassen NEU


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Die Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt von Kleb- und dichtmassen darf maximal 5 Gewichtsprozent betragen. Der SVOC-Gehalt darf nicht mehr als 1 Gewichtsprozent betragen.

Reaktiv während des Aushärtens entstehende flüchtige Stoffe sind mit dem stöchiometrisch maximalen Ausmaß mit einzurechnen.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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