Die Auswirkungen einzelner flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen umfassen ein weites Spektrum, das von sensorischen Wahrnehmungen (Gerüche, Reizerscheinungen) bereits bei niedrigen Konzentrationen bis hin zu meist erst bei höheren Konzentrationen auftretenden toxischen Langzeiteffekten reicht. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass es sich bei einem Teil der für niedrigere Konzentrationen angegebenen Effekte um Sinneswahrnehmungen oder andere Wirkungen handelt, die sich der Überprüfung im Tierversuch weitgehend oder vollständig entziehen. VOC-Gemische können bereits in niedrigen Konzentrationen unspezifische Effekte auslösen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Reizung der Schleimhäute der Augen, Nase und Atemwege. Auch Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Übelkeit, erhöhte Körpertemperatur und andere unspezifische Symptome können auftreten.
Flüchtige organische Verbindungen stellen eine gesundheitliche Belastung für die Verarbeiterin bzw. den Verarbeiter dar. Flüchtige organische Verbindungen aus dem Baubereich tragen außerdem in erheblichem Ausmaß zur Ozonbildung bei.
Definition:
- VOC (flüchtige organische Verbindung, englisch: Volatile Organic Compound): eine organische Verbindung mit einem Anfangssiedepunkt von mindestens 50 °C und höchstens 250 °C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa.
- SVOC (schwerflüchtige organische Verbindung bzw. „Hochsieder“, englisch: semivolatile organic compounds): eine organische Verbindung mit einem Anfangssiedepunkt von mindestens 250 °C und höchstens 400 °C.