Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Fassadenputzen und -farben NEU


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Die Summe aus VOC- und SVOC-Gehalt von Fassadenfarben sowie von pastösen Kunstharz-, Silikonharz- oder Silikat-Putzen und Spachtelmassen für den Außenbereich darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)

 

Für pulverförmige Putze und Spachtelmassen gilt das Kriterium als erfüllt.


Produkte, die mit dem folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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