Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Rechenregeln:
- Bei Erzeugnissen gilt der Anteil am Gesamtproduktgewicht in endfeuchten (lufttrockenen) Zustand. Bei Chemikalien gilt die Zusammensetzung gemäß Rezeptur.
- Zu den nachwachsenden Rohstoffen zählen alle Rohstoffe pflanzlicher oder tierischer Herkunft, die nicht in einen fossilen Rohstoff umgewandelt wurden. Dabei soll auch der Anteil an nachwachsenden Rohstoffen gezählt werden, der in synthetischen Vorprodukten (z.B. Stärke) oder in "biobasierten Kunststoffen" oder in Recyclingstoffen (z.B. Altpapier) enthalten ist.
- Zu den mineralischen Rohstoffen zählen Rohstoffe natürlicher mineralischer Herkunft (Kalk, Gips, Zement, Basalt, Feldspat, ...) und synthetisch hergestellte anorganische Produkte (Ammoniumphosphat, Borsäure, ...). Metalle (Aluminium, Zink, ...) zählen nicht dazu.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:
- natureplus-Qualitätszeichen