| Beschreibung | Produkte | Relevante Produktgruppen | |||
Folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten gelten für elastische Bodenbeläge:
| Parameter | Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen |
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Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16 (TVOC) |
0,3 mg/m³ |
| Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16-C22 (TSVOC) | 0,1 mg/m³ |
| Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe1) – außer Formaldehyd und Acetaldehyd) | 0,001 mg/m³ je Einzelwert (nicht bestimmbar) |
| Formaldehyd | 62 µg/m³ |
| Acetaldehyd | 120 µg/m³ |
1) Kanzerogene Stoffe: krebserzeugende Stoffe der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008, Anh.VI, Tab.3.1)
Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN 16516 in Verbindung mit ÖNORM EN ISO 16000-3,-6,-9,-11 (bzw. andere nationale Ausgaben der genannten Normen). Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach AgBB-Schema in der jeweils gültigen Fassung, wobei für Bodenbeläge eine Raumbeladung von ≥ 0,4 m2/m3 anzuwenden ist.
Prüfberichte, die älter als 5 Jahre sind, können unter folgenden Bedingungen bis zu einem Alter von maximal 7 Jahren anerkannt werden:
Mit einer Herstellererklärung muss bestätigt werden, dass Einsatzstoffe und Produktionsverfahren des eingereichten Produkts dem Prüfkörper bei der Emissionsmessung entsprechen.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
1) Wenn das Ausstellungsdatum der Verleihurkunde älter als 5 Jahre ist, ist zusätzlich nachzuweisen, dass eine aktuelle Beurteilung der VOC-Emissionen in die Raumluft vorliegt.
Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD).
ÖkoBauKriterien
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