2. 3. 3. Grenzwerte für Schwermetalle


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Es gibt Schwermetalle, die bereits in geringen Konzentrationen toxisch sind (z.B. Arsen, Blei, Cadmium, Chrom und Quecksilber). Diese Schwermetalle sind nicht abbaubar und können sich in der Nahrungskette anreichern.


Schwermetalle können in Farben und Beschichtungen insbesondere als Pigmente oder als Sikkative (Trocknungsstoffe) eingesetzt werden. In Bodenbeschichtungen können sie durch Abrieb freigesetzt werden.

 
Mindestanforderung

Verbindungen, die Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (VI) oder Quecksilber enthalten, dürfen in Beschichtungen nicht enthalten sein. Eventuell auftretende Verunreinigungen dürfen jeweils höchstens 0,005 Gewichtsprozent (50 ppm), bei Arsen höchstens 0,001 Gewichtsprozent (10 ppm) und bei Cadmium sowie Quecksilber höchstens 0,0002 Gewichtsprozent (2 ppm) betragen.

Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.


Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

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