2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Biozide sind zur Schädlingsbekämpfung eingesetzte Chemikalien. Biozide ist der Sammelbegriff für Herbizide (Mittel gegen Unkraut), Fungizide (Mittel gegen Pilze), Rodentizide (Mittel gegen Schermaus und Wühlmaus) und Insektizide (Mittel gegen Insekten). Schadorganismen können tierische Lebewesen, Pflanzen oder Mikroorganismen einschließlich Pilzen und Viren sein. Die Biozide umfassen eine große Palette von Wirkstoffen. Bei Beschichtungen werden vor allem fungizide Wirkstoffe (gegen Schimmelpilze) eingesetzt.


Die Anwendung von Bioziden bringt meist ein gewisses Risiko mit sich, sowohl für den Anwender, als auch für die durch behandelte Materialien exponierten Personen und die Umwelt. Vor der Verwendung eines Biozids sollte daher stets geprüft werden, ob der Einsatz wirklich erforderlich ist und ob das ausgewählte Produkt auch für diesen Verwendungszweck geeignet ist. Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung des Biozid-Produktes sind stets zu beachten und einzuhalten.


Das Biozid-Produkte-Gesetz betont ausdrücklich, dass der Einsatz von Biozid-Produkten auch durch eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger gebotener Maßnahmen auf ein vernünftiges und notwendiges Mindestmaß begrenzt werden soll.

 
Mindestanforderung

Biozide dürfen ausschließlich zur Topfkonservierung für Lagerung und Transport verwendet werden. Allenfalls enthaltenes Formaldehyd und Formaldehydabspalter werden beim Kriterium „Grenzwerte für Biozide“ nicht berücksichtigt. Für Formaldehyd und -abspalter gibt es gegebenenfalls ein eigenes Kriterium.

Es sind nur die unten stehenden Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (in der Folge Biozide genannt) mit den dort genannten Gehalten zulässig. Das gilt auch für Biozide, die aus Vorprodukten eingeschleppt werden. Die Konservierung des Produktes ist so zu dimensionieren,

 

       UND

 

 

≤ 100 ppm Silberchlorid (aufgebracht auf Titandioxid)

≤ 200 ppm MIT/BIT im Verhältnis 1:1

≤ 15 ppm CIT / MIT im Verhältnis 3:1

≤ 80 ppm IPBC

≤ 200 ppm BIT

≤ 200 ppm BNPD

≤ 130 ppm BNPD + ≤ 15 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 150 ppm BNPD + ≤ 10 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 170 ppm BNPD + ≤ 5 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 150 ppm MIT/BIT (1:1) + ≤ 12,5 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 125 ppm MIT/BIT (1:1) + ≤ 15 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 500 ppm DBDCB

≤ 150 ppm BIT + ≤ 12,5 ppm CIT/MIT (3:1)

≤ 120 ppm BNPD +≤ 75 ppm MIT/BIT (1:1)

≤ 100 ppm ZNP + ≤ 100 ppm BIT

≤ 50 ppm ZNP + ≤ 150 ppm MIT/BIT (1:2 bis 1:1)

≤ 100 ppm BNPD + ≤ 100 ppm BIT

≤ 50 ppm NaP + ≤ 150 ppm BIT

≤ 81 ppm N-(3-aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine + ≤ 150 ppm MIT/BIT (1:1)

 

BIT = 1,2- Benzisothiazol-3(2H)-on (CAS 2634-33-5)
CIT = 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on (CAS 26172-55-4)
MIT = 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on (CAS 2682-20-4)
IPBC = 3-Jod-2-Propinyl-butylcarbamat (CAS 55406-53-6)
BNPD = 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (CAS 52-51-7)

DBDCB =1,2-Dibrom-2,4-dicyanbutan (CAS 35691-65-7)

ZNP = Zinkpyrithion (CAS 13463-41-7)

NaP = Natriumpyrithion (CAS 3811-73-2, 15922-78-8)

N-(3-aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine (CAS 2372-82-9)


Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.

 

Für pulverförmige Putze und Spachtelmassen gilt das Kriterium als erfüllt.


Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

baubook ökologisch ausschreiben
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=2206.10159.10170.10209.10210&ST=35&rg=K&SW=16&lng=1