2. 6. 5. Bläueschutz von Fensterrahmen


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Erläuterung

Holzfenster werden häufig mit biozidhältigem Holzschutz versehen. Durch konstruktive Maßnahmen (Dachvorsprünge, abnehmbare Holzaußenschalen, ...) und Wahl geeigneter Hölzer wie Lärche oder Eiche ist es möglich, auf ökologisch bedenklichen chemischen Holzschutz zu verzichten. Bei Bewitterungsversuchen des österreichischen Holzforschungsinstituts [HFA 1998] zeigten Biozidausrüstungen keinen erkennbaren Einfluss auf das Abwitterungsverhalten und damit auf die Lebensdauer der Beschichtung selbst, sodass laut Holzforschungsinstitut kein Anlass besteht, bei statisch nicht beanspruchten Holzteilen wie z.B. Fenstern an einer Schutzausrüstung gegen holzzerstörende Pilze weiter festzuhalten. Ein Bläueschutz gegen die in der Praxis immer wieder beobachteten Verblauungen wird vom Holzforschungsinstitut weiterhin als sinnvoll erachtet.

 
Mindestanforderung

Bläueschutzmittel oder sonstige wirkstoffhaltige Behandlungen von Fensterrahmen sind nur dann zulässig, wenn sie in der jeweiligen Position explizit verlangt werden. Es dürfen ausschließlich Mittel, welche die Kriterien gem. Österreichischen Holzschutzmittelverzeichnis bzw. des deutsche RAL-Gütezeichen 830 erfüllen und technisch geeignet sind, eingesetzt werden.

Nachweis:
Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin und Nachweis des Eintrags im aktuellen Österreichischen Holzschutzmittelverzeichnis oder des gültigen Zertifikats nach RAL 830 oder gleichwertig.


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

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