2. 7. 1. Verbot von kritischen Flammschutzmitteln


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Besonders kritische Flammschutzmittel sind die in der EU noch zugelassenen halogenorganischen Verbindungen halogenierte Biphenyle, Terphenyle, Naphthaline und Diphenylmethane, bromierte Diphenylether, Tetrabrombisphenol A, kurzkettige Chlorparaffine C10-13 und halogenierte Phosphorsäureester.

 

 
Mindestanforderung

Produkte, welche eines der in der Folge genannten Flammschutzmittel enthalten, dürfen nicht verwendet werden:



Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010. oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

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