Faserstäube definiert die Weltgesundheitsorganisation WHO als Stäube mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 ist. Die maximale Länge einer solchen Faser liegt bei etwa 100 µm. Fasern, die diesen Kriterien entsprechen, werden als WHO-Faser bezeichnet und als alveolengängig eingestuft. Diese Fasern gelten als toxikologisch besonders relevant und sollten daher nicht in die Raumluft gelangen.
Bei innenseitiger Verlegung von Mineralwolle-Dämmstoffen ist durch luftdichten Abschluss sicher zu stellen, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in die Raumluft gelangen können.
Nachweis:
Prüfgutachten gemäß ÖN EN ISO 9972
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