5. 3. 2. Vermeidung von Zellulosefasern in der Raumluft


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Faserstäube definiert die Weltgesundheitsorganisation WHO als Stäube mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 ist. Die maximale Länge einer solchen Faser liegt bei etwa 100 µm. Fasern, die diesen Kriterien entsprechen, werden als WHO-Faser bezeichnet und als alveolengängig eingestuft. Diese Fasern gelten als toxikologisch besonders relevant und sollten daher nicht in die Raumluft gelangen.
Da Zellulosefaserflocken ungebunden verarbeitet werden, sollte durch luftdichten Abschluss sichergestellt werden, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.

 
Mindestanforderung

Bei innenseitiger Verlegung von Zellulosefaserflocken ist durch luftdichten Abschluss sicher zu stellen, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.

Nachweis:
Luftdichtigkeitsprüfung gemäß ÖN EN ISO 9972

 

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